Anlässlich des heutigen „Tag des Bieres“ verlosen wir drei 10er-Tragerl unseren exklusiven Bieres „ANNO 1516“: hefetrüb, naturbelassen und unfiltriert in der traditionellen 0,33 l-Bügelflasche.

Die bairischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verordneten am 23. April 1516 das „Reinheitsgebot“. Es ist bis heute gültig und das älteste Lebensmittelgebot der Welt!
Text der Urkunde vom 23. April 1516:
„Wir verordnen, setzen und wollen, dass forthin überall im Herzogtum Baiern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung ausgeschenkt werden soll. Und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein erlaubt sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller (gewöhnlich einen halben Pfennig) teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken. Mit Siegel, Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X.“ So auch von unserem „Ratgeber des Herzogshauses“ in der letztjährigen VolksMusical-Produktion „ANNO 1516 – Die Geschichte vom bairischen Bier“ verkündet. (www.anno-1516.de)
Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, beantworten Sie uns bis 30.04.2014 an die eMail office@volksmusicals.eu nachfolgende Quizfrage:
Am 23. April 1516 wurde das bairische Reinheitsgebot erlassen. Wie wird dieser Tag noch genannt bzw. welcher männliche Vorname hat am 23. April Namenstag?
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gehen mehr als drei richtige Lösungen ein, entscheidet das Los. Viel Glück!
Die Gewinner können Ihre 10er-Tragerl gg. vorherige Absprache bei unserem ersten Gastropartner „Matos Fischladen“ in Herrsching, Summerstraße 6 (Seepromenade), 82211 Herrsching, abholen. Seit der Markteinführung unseres Bieres „ANNO 1516“ im vergangenen Jahr, hat der kleine Fischladen direkt an der Seepromenade in Herrsching am Ammersee die Spezialität im Verkauf. Wir bedanken uns bei Mato und seinem Team und freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit!
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